Bestattungsarten
Welche Bestattungsform hätte sich der Verstorbene gewünscht? Wenn es hierzu keine Verfügungen gibt, müssen die nächsten Angehörigen darüber entscheiden. Dabei ist es auch wichtig zu bedenken, welche Grabart infrage kommt und wie die Grabpflege realisiert werden kann. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Erd- und der Feuerbestattung. Die Feuerbestattung kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden.
Die Erdbestattung
Im Rahmen der Erdbestattung wird der Sarg zu Grabe getragen. Zur Verfügung stehen,
je nach Friedhof, Wahl-, Reihen- und Wiesengräber. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre, manchmal auch länger. Jeder Friedhof hat seine eigene Satzung.
Das Wahlgrab
Das Wahlgrab kann zu Lebzeiten selbst oder im Trauerfall von den Hinterbliebenen ausgesucht werden. Es gibt auch Familiengrabstätten, die über Generationen hinweg bestehen. Das Nutzungsrecht der Gräber liegt bei 20 Jahren und kann beliebig verlängert werden. Die Dekoration und die Grabpflege können von den Angehörigen persönlich oder alternativ von einer beauftragten Gärtnerei umgesetzt werden.
Das Reihengrab
In einem Reihengrab kann generell nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Reihengräber werden der Reihe nach zugeteilt. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf nicht verlängert werden. Im Vergleich zum Wahlgrab sind die Kosten etwas günstiger. Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder durch eine beauftragte Gärtnerei.
Das Wiesengrab
Wenn die Grabpflege von den Hinterbliebenen nicht geleistet werden kann, bietet sich das Wiesengrab als Alternative an. Hierbei übernimmt der Friedhof die Pflege und stellt eine Tafel auf. Individuelle Bepflanzungen und Dekorationen sind nicht möglich.
Die Feuerbestattung
Der Körper des Verstorbenen wird in einem Krematorium eingeäschert. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg oder auch danach im Rahmen der Urnenbeisetzung stattfinden.
Das Krematorium Ronneburg bietet Angehörigen an, die Einäscherung auf Wunsch zu begleiten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.fbronneburg.de
Das Urnenwahlgrab
Ein Urnenwahlgrab wird von den Angehörigen individuell bestimmt. Je nach Art können 2 bis 4 Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Die Angehörigen können die Grabpflege übernehmen oder alternativ eine Gärtnerei damit beauftragen.
Das Urnenreihengrab
Diese Urnenreihengräber werden vom Friedhof zugeteilt und es darf dort nur jeweils ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Grabpflege kann durch die Angehörigen erfolgen oder durch eine beauftragte Gärtnerei.
Das Urnengemeinschaftsgrab
Auf einer besonders ausgewiesenen Fläche können 4 bis 12 Urnen beigesetzt werden. Der Friedhof sorgt für die Grabpflege und errichtet dort eine Stele, die die Namen der Verstorbenen enthält.
Die Baumbestattung
Die Baum- oder Waldbestattung gehört zu den naturnahen Bestattungsformen. Hierbei wird die Asche des Verstorbenen in den Wurzelbereich eines vorher ausgesuchten Baumes eingebracht. Für diese Bestattungsart stehen besondere Waldareale zur Verfügung. Inzwischen bieten jedoch auch einige Friedhöfe diese Möglichkeit an.
Unser Partner ist der Waldfriedhof Schönburger Land:
www.waldfriedhof-schoenburgerland.de
Die Seebestattung
Hierbei wird die Asche des Verstorbenen während einer maritimen feierlichen Zeremonie in einer Seebestattungsurne dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch die Beisetzung begleiten.
Unser Partner für Seebestattungen ist Abendfrieden Seebestattungen:
www.abendfrieden.de
Die Diamantbestattung
Ein geringer Teil der Kremationsasche wird als Diamant verarbeitet. Der Diamant steht für die Einzigartigkeit eines Menschen und das Unvergängliche.
Unser Partner:
Alpen Bestattungen
Zu unserem Angebot gehören außerdem kostengünstige Naturbestattungen in den Schweizer Alpen.
Erste Informationen finden Sie hier: www.naturbestattungen.de